Jugendgesundheitsvorsorge J1

Jugendgesundheitsvorsorge J1

Im Alter von 13 Jahren hat Ihr Kind den Anspruch auf eine letztmalige „Kinder“- beziehungsweise Jugendgesundheitsvorsorge J1. Hier wird Wert insbesondere auf das Gesundheitsverhalten gelegt. Insbesondere Pubertätsspezifische Probleme können angesprochen werden, es wird die Anamnese hinsichtlich Rauchverhaltens und Ernährung erhoben. Wir legen im Rahmen der Prävention Wert auf Gesundheitserziehung und Beratung hinsichtlich chronischer Erkrankungen, insbesondere, wenn Vorerkrankungen in der Familie vorkommen. Es erfolgt eine körperliche Untersuchung inklusive der Blutdruckmessung. Bei familiärer Vorbelastung sollte auch der Cholesterinwert bestimmt werden. Mögliche Entwicklungsstörungen können erfasst werden.

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